Wohneigentum

von 10 bis maximal 35 Wohneinheiten

 

Freude an Ihrer Immobilie

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Eigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - und zwar die des Hausverwalter.

Wir bieten eine maßgeschneiderte Lösung für Sie als Eigentümergemeinschaft

 

Verwaltung von Wohneigentum durch die Hausverwaltung Schmid