Mietrecht
BGH entscheidet zugunsten der Vermieter: Wenn sich der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug befindet, darf der Vermieter fristgemäß kündigen!
BGH entscheidet zugunsten der Vermieter: Wenn sich der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug befindet, darf der Vermieter fristgemäß kündigen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2012, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach Ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann.
In einer Eigentümerversammlung stimmten die Wohnungseigentümer mit Stimmzetteln über einen Beschlussantrag ab.
Hausmeister*in (m/w/d) in Teilzeit (16 Std./Woche) Wir suchen zum schnellstmöglichen Eintritt...
Im Rahmen unserer diesjährigen Weihnachtsfeier wurde unsere Geschäftsführerin Frau Doris Schmid...
Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter...
Auch wenn wir in diesem Jahr wieder auf ein überaus erfreuliches Geschäftsergebnis zurückblicken...
Montag - Donnerstag | 8:00 | - | 12:00 |
Montag - Donnerstag | 13:00 | - | 17:00 |
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Dienstag - Donnerstag | 13:00 | - | 17:00 |
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Schmid Hausverwaltung GmbH
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