Eigentümerversammlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2012, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach Ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann.
In einer Eigentümerversammlung stimmten die Wohnungseigentümer mit Stimmzetteln über einen Beschlussantrag ab.