von 10 bis maximal 35 Wohneinheiten
Freude an Ihrer Immobilie
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Eigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - und zwar die des Hausverwalter.
Wir bieten eine maßgeschneiderte Lösung für Sie als Eigentümergemeinschaft
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Rechtlich/organisatorisch:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Hausverwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz steht der Verwalter unter anderem in der Pflicht, eine jährliche Eigentümerversammlung einzuberufen, zu leiten und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft anschließend umzusetzen. In diesem Zuge hat er auch eine beratende Funktion inne, nimmt Willenserklärungen entgegen und gestaltet bzw. kontrolliert die Verträge der WEG. Bezogen auf das Verwaltungsobjekt übernimmt die Hausverwaltung auch den Abschluss von Verträgen mit Versorgern, Hausmeistern, Reinigungskräften etc. und trägt Sorge für die Einhaltung der Hausordnung. -
Technisch
Aus technischer Perspektive umfassen die Aufgaben des Verwalters einer WEG die bauliche Betreuung und damit zusammenhängend die Maßnahmen zur Instandhaltung und zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum. -
Finanziell
Die Aufgaben der Hausverwaltung reichen hier von der Erstellung der Jahresabrechnung für alle WEG-Mitglieder als auch die Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das Folgejahr – unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung. Auch Instandhaltungsrücklagen müssen gebildet werden.